Die Naturräume Deutschlands - Wo müssen Ausgleichsflächen liegen?

December 2, 2022
Lesezeit:
3 Minuten
Zurück zur Blog-Übersicht

Deutschland ist übergeordnet in vier naturlandschaftliche Großräume unterteilt:

  • das Norddeutsche Tiefland
  • das Mittelgebirge
  • das Alpenvorland
  • die Alpen

Man spricht auch von den Naturräumen 1. Ordnung. Diese berücksichtigen keine politischen Grenzen, sondern werden durch geographische Kriterien definiert. Dabei werden unter anderem Eigenschaften aus Bereichen wie der Geomorphologie (Wissenschaft von den Oberflächenformender Erde), Geologie (Aufbau, Zusammensetzung und Struktur der Erdkruste, der Eigenschaften ihrer Gesteine und ihrer Entwicklungsgeschichte) Klima, Vegetation (Gesamtheit der Pflanzenformationen einer Landfläche) oder Hydrologie (Wissenschaft, welche sich mit dem Wasser in der Biosphäre der Erde befasst)berücksichtigt. Weiterhin existieren den naturlandschaftlichen Großräumen untergeordnet zusätzlich die Naturräume 2., 3. und auch 4. Ordnung.

In dem unten stehenden Bild (links) wird ersichtlich, dass die Naturräume 1. Ordnung (dunkelrote Grenzen) die nationalen Grenzen übergreifen. Es handelt sich um die oberflächlichste Betrachtung von Naturräumen. Je höher die Ordnung der Naturräume, desto detaillierter und komplexer sind die betrachteten Kriterien. Daher existieren, im Vergleich zur 1. Ordnung, deutlich mehr Naturräume 3. Ordnung.

Für die Eingriffsregelung sind die naturräumlichen Haupteinheiten Deutschlands, die Naturräume 3. Ordnung, relevant.

Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung (BkompV*)

*Bundeskompensationsverordnung

§8 Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz erheblicher Beeinträchtigung von Biotopen

(1) Erhebliche Beeinträchtigungen von Biotopen sind ausgeglichen oder ersetzt, wenn im betroffenen Naturraum und innerhalb einer angemessenen Frist eine Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes erfolgt, deren Biotopwert dem nach § 7 Absatz 1 ermittelten biotopwertbezogenen Kompensationsbedarf entspricht. Die Lage der Naturräume ist auf der Grundlage der Anlage 4 zu bestimmen. Der nach § 7 Absatz 1 ermittelte biotopwertbezogene Kompensationsbedarf reduziert sich um den Biotopwert, der durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 9 Absatz 3 bis 5 erzielt worden ist.

Laut § 8 der BKompV sind Beeinträchtigungen von Biotopen ausgeglichen, wenn im betroffenen Naturraum und innerhalb einer angemessenen Frist eine Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes erfolgt, welcher dem Kompensationsbedarf entspricht. Also muss sich die Ausgleichsmaßnahme eines Bauvorhabens rein rechtlich gesehen immer innerhalb des Naturraums befinden, in welchem der Eingriff stattfindet.

Nichtsdestotrotz fordern viele genehmigende Behörden, dass sich der Ausgleich unmittelbar in der Nähe eines Eingriffes befindet, also in der jeweiligen Gemeinde oder dem Landkreis. So soll verhindert werden, das seine Region zu stark versiegelt wird und keine neue Natur entsteht, weil der Ausgleich zwar immer im Naturraum aber außerhalb der Region erfolgt.

Laut BKompV reicht es jedoch aus ökologischer Sicht aus, wenn sich der Ausgleich im jeweiligen Naturraum befindet. Einzig Artenschutzmaßnahmen sollten so nah wie möglich am Eingriff umgesetzt werden, da viele Arten nur ein beschränktes Einzugsgebiet aufweisen. Fledermäuse beispielsweise entfernen sich nicht weiter als 15 km von ihrem Quartier. Wird dieses durch ein Bauvorhaben zerstört und eine Artenschutzmaßnahme 50 km entfernt am anderen Ende des Naturraums angelegt, verfehlt diese Maßnahme ihren eigentlichen Zweck.

2 Karten der Naturräume Deutschlands und ihrer Grenzen.
Das rechte Bild bildet nur die Naturräume 3. Ordnung ab.

Naturräume in Deutschland (Bundesamt für Naturschutz 2011, nach Ssymank 1994)

D01 Mecklenburgisch-Vorpommersches Küstengebiet

D02 Nordostmecklenburgisches Tiefland mit Oderhaffgebiet

D03 Rückland der Mecklenburg-Brandenburgischen Seenplatte

D04 Mecklenburgische Seenplatte

D05 Mecklenburg-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland

D06 Ostbrandenburgische Platte

D07 Odertal

D08 Spreewald und Lausitzer Becken- und Heideland

D09 Elbtalniederung

D10 Elbe-Mulde-Tiefland

D11 Fläming

D12 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet

D13 Oberlausitzer Heideland

D19 Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland

D20 Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet

D21 Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln

D22 Schleswig-Holsteinische Geest

D23 Schleswig-Holsteinisches Hügelland

D24 Unterelbeniederung (Elbmarsch)

D25 Ems-Weser-Marsch

D26 Ostfriesisch-Oldenburgische Geest

D27 Stader Geest

D28 Lüneburger Heide

D29 Wendland und Altmark

D30 Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest

D31 Weser-Aller-Tiefland

D32 Niedersächsische Börden

D33 Nördliches Harzvorland

D34 Westfälische Tieflandsbucht

D35 Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland

D14 Oberlausitz

D15 Sächsisch-Böhmisches Kreidesandsteingebiet

D16 Erzgebirge

D17 Vogtland

D18 Thüringer Becken und Randplatten

D36 Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leine-Bergland

D37 Harz

D38 Bergisches Land, Sauerland (Süderbergland)

D39 Westerwald

D40 Lahntal und Limburger Becken

D41 Taunus

D42 Hunsrück

D43 Moseltal

D44 Mittelrheingebiet (mit Siebengebirge)

D45 Eifel und Vennvorland

D46 Westhessisches Berg- und Beckenland

D47 Osthessisches Bergland (Vogelsberg und Rhön)

D48 Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge

D49 Gutland (Bitburger Land)

D50 Pfälzisch-Saarländisches Muschelkalkgebiet

D51 Pfälzer Wald (Haardtgebirge)

D52 Saar-Nahe-Berg- und Hügelland

D63 Oberpfälzer und Bayerischer Wald

D53 Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland

D54 Schwarzwald

D55 Odenwald, Spessart und Südrhön

D56 Mainfränkische Platten

D57 Neckar- und Tauberland, Gäuplatten

D58 Schwäbisches Keuper-Lias-Land

D59 Fränkisches Keuper-Lias-Land

D60 Schwäbische Alb

D61 Fränkische Alb

D62 Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland

D69 Hochrheingebiet und Dinkelberg

D64 Donau-Iller-Lech-Platten

D65 Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten

D66 Voralpines Hügel- und Moorland

D67 Schwäbisch-Oberbayerische Voralpen

D68 Nördliche Kalkalpen

D70 Deutsche Bucht (ohne Felssockel Helgoland)

D71 Doggerbank und angrenzende zentrale Nordsee

D72 Westliche Ostsee

D73 Östliche Ostsee

Blogbeitrag zuletzt bearbeitet am
8.2.2023