
Neue Bewertungsgrundlagen für die Eingriffsregelung in NRW: Das LANUK-Arbeitsblatt 61
Das LANUK-Arbeitsblatt 61 wurde 2025 aktualisiert und schafft einheitliche Bewertungsgrundlagen für die Eingriffsregelung in NRW. Was Planungsbüros und Vorhabenträger jetzt wissen müssen.
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Das LANUK-Arbeitsblatt 61 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima NRW wurde 2025 umfassend überarbeitet. Die aktualisierte Biotoptypenliste gilt für alle Vorhaben der Eingriffsregelung in NRW und schafft mehr Vergleichbarkeit bei der Ermittlung von Eingriff und Kompensation.
Eingriffsregelung in NRW: Die Grundlage für Kompensation
Mit der Einführung der Eingriffsregelung in das Landschaftsgesetz NRW im Jahr 1980 wurde ein Verfahren geschaffen, das Eingriffe in Natur und Landschaft bewertbar und vergleichbar macht. Seither haben sich Standards entwickelt, die sicherstellen sollen, dass ähnliche Eingriffe zu ähnlichen Kompensationsumfängen führen.
Das LANUK-Arbeitsblatt 61 bildet dabei eine zentrale fachliche Grundlage. Es enthält neben rechtlichen Hinweisen zur Abwicklung der Eingriffsregelung eine Biotoptypenliste mit Wertvorschlägen, die als Bewertungshilfe bei der rechnerischen Ermittlung von Eingriff und Kompensation dient. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind § 15 Abs. 2 und 3 BNatSchG sowie § 31 Abs. 1 und 2 LNatSchG NRW.
Was sich mit der Überarbeitung 2025 ändert
Die Fortschreibung des Arbeitsblatts war notwendig geworden, um die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes von 2009 und des Landschaftsgesetzes NRW zu berücksichtigen und eine landesweite Harmonisierung der Biotoptypen zu erreichen.
Das Bewertungsverfahren im Überblick
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt auf einer Skala von 0 bis 10 Wertpunkten. Vier Kriterien fließen in die Gesamtbewertung ein: Natürlichkeit, Gefährdung und Seltenheit, Ersetzbarkeit und Wiederherstellbarkeit sowie Vollkommenheit. Der Gesamtwert ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel dieser vier Kriterien. Diese Methodik weicht bewusst von früheren Verfahren ab und schafft eine bundesweit besser vergleichbare Grundlage.
Wald, Gewässer und landwirtschaftliche Flächen
Für die Bewertung von Wald berücksichtigt das Arbeitsblatt die Baumartenzusammensetzung, die Wuchsklasse sowie vorhandene Strukturmerkmale. Bei Gewässern kann auf Daten der Wasserrahmenrichtlinie und der Gewässerstrukturgüte zurückgegriffen werden. Renaturierungen können dabei positive Raumwirkungen über die direkte Maßnahme hinaus einbeziehen.
Im Bereich der produktionsintegrierten Kompensation (PIK) stellt das Arbeitsblatt Bewirtschaftungspakete und ihre numerische Inwertsetzung als Kompensationsmaßnahmen für landwirtschaftlich genutzte Flächen vor. Prognosewerte für Biotoptypen nach 30 Jahren Maßnahmenumsetzung ermöglichen eine realistischere Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Neu: Bewertungsempfehlungen für Photovoltaikfreiflächenanlagen
Mit der Überarbeitung 2025 enthält das Arbeitsblatt erstmals spezifische Empfehlungen für Photovoltaikfreiflächenanlagen (PV-FFA). Dieser Neuzugang spiegelt die wachsende Bedeutung von Solarenergieprojekten im Genehmigungsalltag wider. Eine ausführliche Erläuterung der PV-FFA-Regelungen und ihrer praktischen Konsequenzen findet sich im Artikel Kompensationsbedarf bei Solarparks in NRW.
Bedeutung für die Praxis
Für Planungsbüros und Vorhabenträger in NRW bedeutet die Überarbeitung vor allem mehr Planungssicherheit. Die aktualisierte Biotoptypenliste gibt klare Orientierungswerte vor, reduziert Ermessensspielräume und erleichtert die Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden (UNB).
Praxisbeispiel: Gewerbegebiet mit Kompensationsbedarf
Ein Unternehmen plant die Erweiterung eines Gewerbegebiets am Rand einer mittelgroßen Stadt in NRW. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist der Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild zu bewerten.
Mit dem LANUK-Arbeitsblatt 61 lässt sich der Kompensationsbedarf systematisch ermitteln: Die zu überbauenden Flächen werden anhand der Biotoptypenliste bewertet, Zielbiotoptypen für Ausgleichsmaßnahmen werden auf Basis der Prognosewerte ausgewählt. Das Ergebnis ist ein nachvollziehbarer, rechtssicherer Kompensationsumfang, der gegenüber der Behörde belastbar begründet werden kann.
Verlässliche Grundlagen für eine zukunftsfähige Kompensationspraxis
Das überarbeitete LANUK-Arbeitsblatt 61 ist mehr als eine technische Aktualisierung. Es schafft eine landesweit einheitliche Grundlage für die Eingriffsregelung in NRW – für Straßenbau, Gewerbe, Wohnbebauung und Energieanlagen gleichermaßen. Für alle Beteiligten, vom Planungsbüro über den Vorhabenträger bis zur UNB, entstehen dadurch verlässlichere Entscheidungsgrundlagen.
Wer Flächen für Kompensationsmaßnahmen sucht oder anbieten möchte, findet auf dem Kompensationsmarkt eine transparente Plattform, die genau an dieser Stelle ansetzt.


