Der Ökopunkt - 1994 wurde er eingeführt. Doch was genau steckt eigentlich dahinter?

November 21, 2022
Lesezeit:
3 Minuten
Zurück zur Blog-Übersicht

Der Ökopunkt ist eine ökologische, frei handelbare Werteinheit und kann bei der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz verwendet werden. Beispiele für Eingriffe in die Natur sind der Bau von Straßen, Lagerhallen oder neuen Siedlungen. In Deutschland ist der Verantwortliche bzw. die Verantwortliche solcher Eingriffe gesetzlich dazu verpflichtet, einen Ausgleich oder Ersatz in der Natur zu leisten. Diese Eingriffsregelung im Baubereich hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern und zu erhalten.

Bei der Eingriffsregelung unterscheidet man zwischen Ausgleich und Ersatz. Ausgeglichen ist ein Eingriff, sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind. Wird beispielsweise ein Eichenwald bebaut, kann der Eingriff durch die Anpflanzung eines neuen Eichenwaldes ausgeglichen werden. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung wiederum, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichwertiger Weise hergestellt oder neugestaltet sind. Ersetzt ist der Eingriff in dem Eichenwald also, wenn eine ökologisch gleichwertige Maßnahme umgesetzt wird. Dabei kann es sich um eine beliebig aufwertende Maßnahme wie z.B. Grünlandextensivierung oder Moorrenaturierung handeln.

Um den erforderlichen Ausgleich oder Ersatz zu erfüllen, ist der Kauf von Ökopunkten eine Möglichkeit.

Große Moorfläche umringt von dichtem Wald von oben.

Der Ökopunkt entsteht durch die Differenzwertbetrachtung von Biotoptypwerten.

Jedem existierenden Biotoptyp in Deutschland ist ein Wert zugeordnet. Ackerland beispielsweise besitzt laut Bundeskompensationsverordnung einen Biotoptypwert von 6, artenreiches Grünland hingegen von 11. Wird ein Biotop in ein anderes aufgewertet, entsteht durch die Betrachtung der Differenz der jeweiligen Biotopwerte die Anzahl an Ökopunkten pro Quadratmeter. Andersherum kann durch die Differenzwertbetrachtung ermittelt werden, wie viele Ökopunkte bei der Versiegelung einer Fläche für den Ausgleich benötigt werden. Bei der Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünland entstehen in unserem Beispiel also 5 Ökopunkte pro Quadratmeter. Diese können anschließend von einem Bauträger gekauft werden, welcher Ackerland entsiegelt hat und demnach pro m² versiegelte Fläche 6 Ökopunkte für den Ausgleich erwerben muss.

Der Vorteil von Ökopunkten ist die frühzeitige Aufwertung eines gewissen Biotopes schon vor dem Eingriff. Dies ist ökologisch von Vorteil, da die Natur oft mehrere Jahre braucht, bis der Ausgangszustand einer zerstörten Fläche an anderer Stelle wieder erreicht wird. Wenn zum Beispiel ein alter Waldbestand zerstört wird, welcher erst nach dem Eingriff neu gepflanzt wird, dann wird der Wald mehrere Jahrzehnte benötigen, bis er sich in dem Zielzustand befindet. Durch Ökopunkte können solche Maßnahmen schon umgesetzt werden, bevor ein Eingriff überhaupt geplant ist. Der ausgleichspflichtige Bauträger muss anschließend nur noch die Ökopunkte kaufen. Ein weiterer Vorteil ist die freie Handelbarkeit von Ökopunkten. Dadurch kann jeder Flächenbesitzer seine Flächen ökologisch aufwerten, Ökopunkte generieren und diese anschließend an Eingriffsverursacher verkaufen.

Blogbeitrag zuletzt bearbeitet am
8.2.2023